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Demokratie und die Wahrheit

1:Zitat(www.novo-magazin.de)
"Das täuschende ITN-Bild und der Prozess gegen LM"

Bosniaken in serbischen Lager in Trnopolje 'Dieses Bild ging im August 1992 um die Welt. Es suggerierte die Existenz KZ-ähnlicher Lager im Norden Bosniens. In Wirklichkeit gab es aber keinen Stacheldraht um die gefilmten Muslime und um das Transit- und Flüchtlingslager Trnopolje. Der Stacheldraht umzäunte vielmehr die britischen Reporter, die diese Aufnahme schossen. Sie standen auf einem kleinen stacheldrahtumzäunten Grundstück neben dem eigentlichen Lagergelände und filmten von dort hinaus.

Am 14. März 2000 fällte das High Court in London ein brachiales Urteil: im vom britischen Nachrichtensender ITN angestrengten Verleumdungsprozess gegen LM wurden Mick Hume, LM-Chefredakteur, Helene Guldberg, LM-Verlegerin und der Verlag Informinc (LM) für schuldig befunden und zu Schadenersatzzahlungen von insgesamt £ 375.000 verurteilt. Mick Hume und Helene Guldberg verkündeten unmittelbar nach dem Urteilsspruch ihren Bankrott...

...Knapp drei Jahre nach Einreichung der Klage des britischen Nachrichtensenders ITN (Independent Television News) gegen das Magazin LM wurde der Gerichtstermin für den Rechtsstreit vor dem High Court in London festgelegt: der 28. Februar 2000. Novo hat diese Website eingerichtet, um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über den Prozeß und die Hintergründe zu informieren...

...Wir möchten Ihnen an dieser Stelle sogleich die LM-Website "ITN-vs-LM" empfehlen. Dort sind alle Aspekte des Rechtsstreits sehr ausführlich dokumentiert. Sie finden neben Gerichtsdokumenten wie der Anklageschrift auch Presseerklärungen und die in LM wie in anderen Medien weltweit erschienenen Artikel über den Rechtsstreit. Diese Seite wird fast täglich aktualisiert... ...Mit dem Prozeß ITN vs. LM kommt ein trauriges Kapitel der englischen Mediengeschichte vorläufig zum Ende. Bei diesem Rechtsstreit klagt ein multimillionen-pfund-schweres Medienunternehmen gegen eine kleine Zeitschrift, der es nur schwerlich gelungen ist, die bisher entstandenen Kosten für die Prozessvorbereitung aufzubringen. Bei dieser Ehrschutzklage handelt es sich zudem um einen eklatanten Angriff eines privaten Fernsehsenders gegen die Pressefreiheit...

...Anlass der ITN-Klage war die Veröffentlichung eines Artikels des Novo-Chefredakteurs und freien Journalisten Thomas Deichmann in der Ausgabe Februar 1997 des Magazins LM. Deichmann hatte darin gezeigt, dass Teile der ITN-Berichterstattung über das bosnisch-serbische Lager Trnopolje vom Sommer 1992 irreführend waren. Seine Recherche hatte ergeben, dass es sich bei Trnopolje um ein Flüchtlings- und Transitlager handelte, nicht aber um ein Konzentrationslager, wie es die berühmten ITN-Aufnahmen von bosnischen Moslems hinter Stacheldraht suggerierten. Deichmann sprach von einer Täuschung, weil der gefilmte Stacheldrahtzaun nicht um das Lager herum stand, sondern vielmehr um ein kleines, vor dem Krieg als Bauhof genutztes Areal. Auf diesem Areal standen die Reporter, und sie filmten von dort heraus.

ITN hat die Gewalt des britischen Libel Law (einem weltweit als pressefeindlich berüchtigten Gesetz) voll ausgeschöpft, um eine Diskussion über den LM-Artikel zu unterbinden und das Magazin in die Enge zu treiben. So klagte der Nachrichtensender auf "böswillige Verleumdung" und trieb damit die zu erwarteten Schadensersatzansprüche in die Höhe. Verliert LM den Prozess (was leider in Anbetracht der unvorteilhaften Gesetzeslage nicht unwahrscheinlich ist), wird es für die Beklagten womöglich doppelt so teuer.

Diese Methoden fallen umso mehr ins Gewicht, als der Sachverhalt, der Auslöser der Klage war, von ITN bislang in keiner Weise widerlegt werden konnte. Im Gegenteil: Die Recherche von Deichmann hat bisher jeder Prüfung stand gehalten und sich als wahrheitsgetreu, äußerst professionell und stichhaltig erwiesen. ITN hat unterdessen selbst eingeräumt, dass es keinen Stacheldrahtzaun um das Lager gab und Trnopolje, entgegen der weitläufigen Meinung, kein typisches Gefangenenlager, sondern eine Art Flüchtlingslager war.'


Ende des Zitats.

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