Demokratie und die Wahrheit1:Zitat(www.novo-magazin.de)"Das täuschende ITN-Bild und der Prozess gegen LM"
Am 14. März 2000 fällte das High Court in London ein brachiales Urteil: im vom britischen Nachrichtensender ITN angestrengten Verleumdungsprozess gegen LM wurden Mick Hume, LM-Chefredakteur, Helene Guldberg, LM-Verlegerin und der Verlag Informinc (LM) für schuldig befunden und zu Schadenersatzzahlungen von insgesamt £ 375.000 verurteilt. Mick Hume und Helene Guldberg verkündeten unmittelbar nach dem Urteilsspruch ihren Bankrott...
...Knapp drei Jahre nach Einreichung der Klage des britischen
Nachrichtensenders ITN (Independent Television News) gegen das Magazin LM
wurde der Gerichtstermin für den Rechtsstreit vor dem High Court in London
festgelegt: der 28. Februar 2000. Novo hat diese Website eingerichtet,
um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über den Prozeß und
die Hintergründe zu informieren...
...Anlass der ITN-Klage war die Veröffentlichung eines Artikels des Novo-Chefredakteurs
und freien Journalisten Thomas Deichmann in der Ausgabe Februar 1997 des
Magazins LM. Deichmann hatte darin gezeigt, dass Teile der
ITN-Berichterstattung über das bosnisch-serbische Lager Trnopolje vom Sommer
1992 irreführend waren. Seine Recherche hatte ergeben, dass es sich bei
Trnopolje um ein Flüchtlings- und Transitlager handelte, nicht aber um ein
Konzentrationslager, wie es die berühmten ITN-Aufnahmen von bosnischen
Moslems hinter Stacheldraht suggerierten. Deichmann sprach von einer
Täuschung, weil der gefilmte Stacheldrahtzaun nicht um das Lager herum stand,
sondern vielmehr um ein kleines, vor dem Krieg als Bauhof genutztes Areal.
Auf diesem Areal standen die Reporter, und sie filmten von dort heraus. ITN hat die Gewalt des britischen Libel Law (einem weltweit als
pressefeindlich berüchtigten Gesetz) voll ausgeschöpft, um eine Diskussion
über den LM-Artikel zu unterbinden und das Magazin in die Enge zu
treiben. So klagte der Nachrichtensender auf "böswillige
Verleumdung" und trieb damit die zu erwarteten Schadensersatzansprüche
in die Höhe. Verliert LM den Prozess (was leider in Anbetracht der
unvorteilhaften Gesetzeslage nicht unwahrscheinlich ist), wird es für die
Beklagten womöglich doppelt so teuer. Diese Methoden fallen umso mehr ins Gewicht, als der Sachverhalt,
der Auslöser der Klage war, von ITN bislang in keiner Weise widerlegt werden
konnte. Im Gegenteil: Die Recherche von Deichmann hat bisher jeder Prüfung
stand gehalten und sich als wahrheitsgetreu, äußerst professionell und
stichhaltig erwiesen. ITN hat unterdessen selbst eingeräumt, dass es keinen
Stacheldrahtzaun um das Lager gab und Trnopolje, entgegen der weitläufigen
Meinung, kein typisches Gefangenenlager, sondern eine Art Flüchtlingslager
war.' |